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Seit Juli 1997 sind wir anerkannter Fachbetrieb gemäß §19l WHG
(Wasserhaushaltsgesetz) für die Bereiche "Bau, Betrieb, Unterhaltung"
von sog. "LAU"-Anlagen (Lagern, Abfüllen, Umfüllen).
Eine fachliche Kompetenz ist dringend erforderlich, da eine falsch eingebaute
bzw. geplante Abfüllanlage (z.B. Tankstelle) im Schadensfall gleich Schäden
verursachen kann, die in die Hunderttausende gehen können.
Die meisten überregionalen Anbieter spezialisieren sich auf größere
Maßnahmen der Ölkonzerne. Gerade kleinere Betriebstankstellen von
Bauunternehmen oder Speditionen bleiben hierbei auf der Strecke. Hierauf haben
wir uns spezialisiert und zeichnen uns auch durch hohe Flexibilität aus.
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