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In keinem Sektor der Wirtschaft liegt die Unfallhäufigkeit und -schwere prozentual so hoch wie im Bereich der Bauwirtschaft. Auf der Grundlage des §19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7.8.1996 (BGBl. I S.1246) gilt seit dem 1.7.1998 die Baustellenverordnung BauStellV vom 10.6.1998 (BGBl. I S. 1283) (externer Link: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ). Nach dieser Verordnung hat ein Bauherr unter bestimmten Voraussetzungen für seine Baumaßnahmen einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheits-Koordinator (SiGe-Koordinator) im Sinne der RAB 33 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen) bestellen. Der SiGe-Koordinator hat folgende Leistungsmerkmale (nicht mit dem Architekten/Bauleiter zu verwechseln):
Für ein Unternehmen mit unserer langjährigen Erfahrung in der Bauleitung sowie Zertifizierung nach RAB 33 ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir Ihnen auch diese Dienstleistung anbieten können. Wir gewährleisten eine fachlich kompetente Beratung, die Ihnen auch hohe Kosten und viel Ärger ersparen kann. Gerne unterbreiten wir Ihnen auch für Ihr Projekt (auch Hochbau) ein für Sie maßgeschneidertes und faires Angebot:
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